Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Nutzung der App TruckerGo sowie aller damit verbundenen Dienste (nachfolgend „App“ oder „Dienst“), angeboten von:
Inhaber: Joshua Gras
Gartenstraße 49
56154 Boppard
Deutschland
Firmen-E-Mail: info@jg-software.com
E-Mail: info@truckergo.de
Website: truckergo.app
Mit der Registrierung eines Nutzerkontos erklärt der Nutzer sein Einverständnis mit diesen AGB. Entgegenstehende Bedingungen des Nutzers werden nicht anerkannt.
§ 2 Leistungsbeschreibung
TruckerGo ist eine mobile Anwendung für professionelle LKW-Fahrer und bietet folgende Funktionen:
Kostenlos: LKW-Parkplätze auf einer interaktiven Karte einschließlich der Anzeige des eigenen Standorts bei stehendem Fahrzeug; das Melden der Parkplatzbelegung; das Vorschlagen und Bestätigen von Parkplätzen und Tankstellen; das Melden von Fehlern an Parkplätzen und Tankstellen; das Melden von Straßenwarnungen und von Besonderheiten an Parkplätzen; Kraftstoffpreise (nur DE, AT, FR, ES, IT); ein Fahrzeugprofil.
TruckerGo Premium (kostenpflichtig): In-App-Navigation mit LKW-Routing und Sprachausgabe einschließlich der Warnungen vor Streckenverboten, Beschränkungen (Höhe, Gewicht, Durchfahrt) und von Fahrern gemeldeten Gefahrenstellen während der Fahrt sowie der Baustellen und Verkehrsstörungen entlang der berechneten Route (siehe 2.0); die Suche nach Orten und Adressen; die mitlaufende Karte mit Anzeige des eigenen Standorts während der Fahrt; Zwischenziele, Mautvermeidung, Filter, Favoriten, das Ansehen der von anderen Fahrern gemeldeten Parkplatzbelegung, die Kartenebene mit Streckenverboten und Beschränkungen, Mautstellen sowie Straßenwarnungen auf der Karte, Bewertungen und Kommentare, mehrere Fahrzeugprofile sowie Werbefreiheit. Punkte sammeln alle Nutzer, auch ohne Premium; die Tagesgrenzen gelten für alle. Einlösen lassen sich Punkte erst ab 4 bezahlten Premium-Monaten. Nicht mitgezählt werden die kostenlose Testwoche, mit Punkten eingelöste Monate, erstattete Zahlungen sowie Zugänge über eine Flotte oder ein dauerhaft gewährtes Premium; die Punkte bleiben in diesen Fällen erhalten. Einen Einladungscode kann jeder eingeben.
Flottenkonten (B2B): Sammelzugänge für Unternehmen (siehe § 6a)
2.0 Warnungen während der Fahrt. Die Warnung vor einem Streckenverbot, einer Beschränkung oder einer von Fahrern gemeldeten Gefahrenstelle entsteht aus der berechneten Route. Sie ist deshalb Bestandteil jeder Navigation — auch in der Testphase (§ 6) und im Flottenzugang (§ 6a) — und wird innerhalb einer Navigation weder eingeschränkt noch von einer weiteren Bezahlstufe abhängig gemacht. Ohne berechnete Route gibt es keine Warnungen auf der Strecke. Die Kartenebene, mit der sich Beschränkungen und Gefahrenstellen ohne laufende Fahrt auf der Karte ansehen lassen, ist Teil von Premium.
Das Melden der Parkplatzbelegung ist kostenlos; das Ansehen der Meldungen anderer Fahrer ist Teil von Premium. Wird die Belegung nicht angezeigt, weist die App ausdrücklich darauf hin, dass eine Auskunft zurückgehalten wird — ein Parkplatz ohne Angabe ist nicht als „frei“ oder „keine Meldung vorhanden“ zu verstehen.
Der Umfang der kostenlosen Funktionen kann jederzeit angepasst werden; kostenpflichtige Funktionen sind für die Dauer des Abonnements garantiert.
2.1 Zählung neuer Routen. Wo diese AGB eine Grenze für neue Routen vorsehen (Testphase, § 6; Monatsgrenze, § 2.3), gilt:
Gezählt wird ausschließlich die bewusste Eingabe einer neuen Fahrt — also die Auswahl eines Ziels aus der Suche oder das Auslösen der Berechnung über die dafür vorgesehene Schaltfläche.
Nicht gezählt werden insbesondere:
- Neuberechnungen während der Fahrt, etwa nach dem Verlassen der Route, nach einer selbsttätigen Neuberechnung oder nach Rückkehr der App aus dem Hintergrund;
- Neuberechnungen derselben Fahrt nach einem Wechsel des Fahrzeugprofils oder einer Einstellung, etwa der Mautvermeidung;
- die wiederholte Berechnung derselben Strecke innerhalb von 30 Minuten, damit eine berichtigte Eingabe nicht doppelt zählt;
- die Wahl eines freien Parkplatzes als Zwischenziel während einer laufenden Navigation.
Lässt sich nicht zweifelsfrei feststellen, ob eine Berechnung zu zählen ist, wird sie nicht gezählt. Eine bereits begonnene Navigation wird durch das Erreichen der Grenze nicht unterbrochen; auch Neuberechnungen während einer laufenden Fahrt bleiben möglich, bis zur Obergrenze nach § 2.2 a).
2.2 Angemessene Nutzung (Fair Use). Zum Schutz vor Missbrauch gelten auch mit Premium, in der Testphase und im Flottenzugang je Nutzerkonto folgende Grenzen (Kalendertag und Kalendermonat jeweils nach deutscher Zeit):
- a) Routen: bis zu 400 Routenberechnungen am Tag, neue Routen und Neuberechnungen zusammen. Darüber, bis 800 am Tag, sind nur noch Neuberechnungen unterwegs möglich. Ab 800 Routenberechnungen am Tag oder 6.000 im Monat ist keine weitere Routenberechnung möglich; eine begonnene Navigation läuft auf der zuletzt berechneten Route weiter.
- b) Suche: 60 Zielsuchen (eine eingegebene Adresse wird in ein Ziel umgewandelt) und 100 Adresssuchen am Tag. Eine Suche zählt einmal, auch wenn während der Eingabe weitergetippt wird. Ziele aus den Favoriten und von der Karte sowie Plätze und Orte aus TruckerGo bleiben ohne diese Grenze nutzbar.
- c) Im Monat zusätzlich: 250.000 Zeichen neu erzeugter Sprachausgabe (Ansagen, die der Server wiederverwendet, zählen nicht) und 1.000 Abfragen beim Adressdienst für Adress- und Zielsuche zusammen (eine Suche kann mehrere Abfragen auslösen). Danach spricht die App mit der Stimme des Geräts, und die Adresssuche zeigt nur noch Treffer aus TruckerGo; die Zielsuche bleibt davon unberührt.
Ist eine Grenze erreicht, weist die App außerhalb einer laufenden Navigation darauf hin; ab dem folgenden Kalendertag bzw. Kalendermonat ist die Nutzung wieder möglich. Für die Testphase gilt zusätzlich die Tagesgrenze nach § 6.
2.3 Monatsgrenze der Navigation. Die Navigation ist je Nutzerkonto auf 200 Stunden oder 17.500 km im Kalendermonat (deutsche Zeit) begrenzt, je nachdem, was zuerst erreicht wird. Gezählt werden Fahrzeit und Strecke der neu berechneten Routen; bei der Zeit mindestens die tatsächliche Navigationszeit. Ist die Grenze erreicht, weist die App beim Start einer neuen Route darauf hin; eine begonnene Navigation wird nicht unterbrochen. Neue Routen sind ab dem folgenden Kalendermonat wieder möglich. Die Karte bleibt immer nutzbar.
Die angezeigten Daten stammen überwiegend aus öffentlichen und amtlichen Quellen sowie aus Meldungen der Nutzergemeinschaft. Sie können unvollständig oder veraltet sein; eine Gewähr für Vollständigkeit besteht nicht. Kraftstoffpreise sind ausschließlich für Deutschland, Österreich, Frankreich, Spanien und Italien verfügbar — in anderen Ländern werden Tankstellen ohne Preisangabe angezeigt.
§ 3 Registrierung und Nutzerkonto
Die Nutzung der App setzt die Erstellung eines kostenlosen Nutzerkontos voraus. Der Nutzer versichert bei der Registrierung:
- Er ist mindestens 18 Jahre alt.
- Die angegebenen Daten (Benutzername, E-Mail-Adresse) sind korrekt und aktuell.
- Das gewählte Passwort wird vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.
Pro Person ist ein Nutzerkonto erlaubt. Bei Missbrauch ist JG Software berechtigt, das Konto ohne Vorankündigung zu sperren oder zu löschen.
§ 4 Nutzerpflichten und verbotene Inhalte
Der Nutzer verpflichtet sich, die App ausschließlich bestimmungsgemäß und im Einklang mit geltendem Recht zu nutzen. Verboten ist insbesondere:
- Das Einreichen falscher oder irreführender Informationen (Meldungen, Bewertungen, Community-Spots)
- Spam, Beleidigungen oder rechtswidrige Inhalte in Kommentarfeldern
- Automatisiertes Abfragen der API (Bots, Scraping)
- Versuche, die App oder den Server zu manipulieren oder unbefugt auf Daten zuzugreifen
- Weiterverkauf oder kommerzielle Verwertung von App-Inhalten ohne schriftliche Genehmigung
Bei Verstößen kann das Konto gesperrt werden. Bei schweren Verstößen behält sich JG Software rechtliche Schritte vor.
§ 5 Nutzerinhalte (Community-Beiträge)
5.1 Umfang. Die App ermöglicht das Einreichen von Community-Inhalten: Stellplatz- und Tankstellenvorschläge (einschließlich Name und Ausstattung), Belegungsmeldungen, Bewertungen, Kommentare und Streckenwarnungen. Diese Inhalte sind für andere Nutzer sichtbar. Fehlermeldungen zu Parkplätzen und Tankstellen sind keine Beiträge für andere Nutzer; sie gehen nur an JG Software.
5.2 Verantwortlichkeit und Rechteeinräumung. Der Nutzer ist für die Richtigkeit und Rechtmäßigkeit seiner Beiträge selbst verantwortlich. Er räumt JG Software das nicht-exklusive, weltweite, unentgeltliche Recht ein, die Inhalte innerhalb der App anzuzeigen, zu speichern und zu verarbeiten. Mit dem Einreichen versichert er, über die erforderlichen Rechte zu verfügen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
5.3 Untersagte Inhalte — keine Duldung. JG Software duldet keine anstößigen Inhalte und kein missbräuchliches Verhalten. Untersagt ist insbesondere das Einstellen von Inhalten, die
- a) beleidigend, herabwürdigend, bedrohend oder belästigend sind,
- b) zu Hass oder Gewalt aufrufen oder sich gegen Personen oder Gruppen wegen Herkunft, Nationalität, Religion, Geschlecht, sexueller Orientierung, Behinderung oder Alter richten,
- c) pornografisch oder jugendgefährdend sind,
- d) personenbezogene Daten Dritter enthalten, insbesondere Namen, Anschriften, Kennzeichen oder Aufnahmen von Personen ohne deren Einwilligung,
- e) Werbung, Kettenbriefe oder sonstige unaufgeforderte Mitteilungen darstellen,
- f) bewusst unrichtige Angaben enthalten, insbesondere zur Verfügbarkeit oder Beschaffenheit eines Stellplatzes,
- g) Rechte Dritter verletzen oder gegen geltendes Recht verstoßen.
5.4 Melden und Blockieren. In der App kann jeder Beitrag gemeldet und jeder Urheber blockiert werden. Ein blockierter Nutzer wird dem Blockierenden nicht mehr angezeigt. Eingehende Meldungen werden unverzüglich geprüft.
5.5 Folgen eines Verstoßes. Bei Verstößen gegen Ziffer 5.3 ist JG Software berechtigt, den betreffenden Inhalt ohne Vorankündigung zu entfernen und den Nutzer zu verwarnen, zeitweise zu sperren oder dauerhaft von der Nutzung auszuschließen. Die Wahl der Maßnahme richtet sich nach Schwere und Wiederholung des Verstoßes. Statt einer Sperre des ganzen Kontos kann JG Software den Nutzer auch zeitweise von Community-Funktionen ausschließen — wahlweise nur vom Schreiben von Kommentaren und Bewertungen sowie von eigenen Namen für Parkplätze und Tankstellen oder von allen Beiträgen (einschließlich Belegungsmeldungen, Stellplatz- und Tankstellenvorschlägen und Streckenwarnungen). Navigation und Premium bleiben davon unberührt; Inhalte melden kann der Nutzer weiterhin. Jede Maßnahme wird ihm unter Angabe von Grund und Dauer mitgeteilt.
5.5a Verwarnungen bei leichteren Verstößen. Bei leichteren Verstößen — insbesondere nach Ziffer 5.3 Buchstaben a, e und f (Beleidigung, Werbung, bewusst unrichtige Angaben) — wird der Nutzer verwarnt. Jede Verwarnung wird ihm unter Angabe des Grundes mitgeteilt. Nach der dritten Verwarnung kann das Nutzerkonto dauerhaft gesperrt werden. Der Nutzer kann jederzeit erfragen, wie viele Verwarnungen zu seinem Konto vorliegen.
5.5b Sofortige Sperrung bei schweren Verstößen. Bei schwerwiegenden Verstößen — insbesondere nach Ziffer 5.3 Buchstaben b und c (Hass und Gewalt, jugendgefährdende Inhalte) sowie bei Straftaten — erfolgt die Sperrung unmittelbar und ohne vorherige Verwarnung.
5.6 Moderation. JG Software ist berechtigt, Inhalte auch unabhängig von einer Meldung zu prüfen, zu moderieren oder zu entfernen. Ein Anspruch auf Veröffentlichung oder Beibehaltung eines Beitrags besteht nicht.
5.7 Kontakt. Beschwerden und Hinweise zu Inhalten richten Nutzer an info@truckergo.de. Die Kontaktdaten stehen zusätzlich im Impressum.
§ 6 Premium-Abonnement und Zahlungen
TruckerGo Premium kostet 9,99 € im Monat oder 109,99 € im Jahr (Endpreise in Deutschland). Maßgeblich ist der Preis, den der App Store bzw. Google Play vor dem Kauf anzeigt; in anderen Ländern legt der Store den Preis in der Landeswährung fest.
Premium-Abonnements werden über den jeweiligen App-Store (Apple App Store / Google Play Store) abgewickelt. Es gelten ergänzend die Zahlungs- und Abonnementbedingungen von Apple bzw. Google. Zahlungen werden direkt an Apple oder Google geleistet, nicht an JG Software.
Automatische Verlängerung: Das Abonnement verlängert sich automatisch um den gebuchten Zeitraum zum jeweils gültigen Preis, sofern es nicht mindestens 24 Stunden vor Ablauf der aktuellen Laufzeit gekündigt wird.
Kündigung iOS: Einstellungen → auf den eigenen Namen tippen → Abonnements → TruckerGo → Abo kündigen.
Kündigung Android: In Google Play die Abos öffnen (play.google.com/store/account/subscriptions) → TruckerGo → Abo kündigen.
Die Menünamen legen Apple und Google fest und können sich ändern; maßgeblich sind deren Hilfeseiten.
Kostenlose Testphase (7 Tage): Jedes Nutzerkonto kann die Premium-Funktionen einmalig sieben Tage lang kostenlos testen. Die Testphase wird vom Nutzer selbst gestartet und beginnt nicht automatisch mit der Registrierung. Sie endet nach sieben Tagen selbsttätig. Während der Testphase gilt für neue Routenberechnungen eine Tagesgrenze von vier Berechnungen je Kalendertag (deutsche Zeit); gezählt wird wie in § 2.1, Neuberechnungen während der Fahrt zählen also nicht, und eine begonnene Navigation wird nicht unterbrochen. Alle übrigen Premium-Funktionen stehen in der Testphase zur Verfügung; die Grenzen nach § 2.2 und § 2.3 gelten auch hier. Die Tagesgrenze kann nach Maßgabe von § 12 angepasst werden; der geltende Wert wird in der App genannt, sobald sie erreicht ist. Es entsteht keine Zahlungspflicht, es erfolgt keine automatische Verlängerung und keine Abbuchung; eine Kündigung ist deshalb nicht erforderlich. Nach Ablauf steht die kostenlose Version der App unverändert zur Verfügung. Ein Premium-Abonnement kann jederzeit gesondert erworben werden. Auf Wunsch des Nutzers kann JG Software die Testphase im Einzelfall um jeweils eine Woche verlängern; ein Anspruch darauf besteht nicht. Für die Verlängerung gelten dieselben Bedingungen wie für die Testphase.
Eine Übertragung von Abonnements auf andere Konten ist nicht möglich. Der Preis gilt pro Nutzerkonto.
§ 6a Flottenzugang für Unternehmen
6a.1 Gegenstand. Der Flottenzugang richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. JG Software stellt dem Unternehmen für die von ihm benannten Fahrer Nutzerkonten mit Premium-Funktionen bereit. Die Zahl der Konten bei der Einrichtung und der Preis je Fahrer ergeben sich aus der Bestätigung, die das Unternehmen bei der Einrichtung erhält.
6a.2 Abrechnung. Abgerechnet wird je aktivem Fahrerkonto. Der Preis je Fahrer und Monat ist für jede Flottengröße gleich; einen Mengenrabatt und eine Mindestzahl von Fahrern gibt es nicht. Der Preis wird vor dem Start festgelegt und in der Bestätigung genannt, die das Unternehmen bei der Einrichtung erhält; solange kein Preis festgelegt ist, wird kein Flottenzugang angeboten. Ob Umsatzsteuer hinzukommt, ergibt sich aus der Bestätigung und der Rechnung. Grundlage der Abrechnung ist die höchste Zahl gleichzeitig bestehender Fahrerkonten im Abrechnungsmonat. Ein Konto zählt ab dem Tag seiner Anlage. Ein vom Unternehmen entferntes Konto bleibt bis zum Ende des Abrechnungsmonats nutzbar und wird für diesen Monat berechnet (Ziffer 6a.8); legt das Unternehmen im selben Monat ein neues Konto an, übernimmt dieses den Platz des entfernten und wird nicht zusätzlich gezählt, sofern das alte Konto vorher zum Entfernen vorgemerkt wird. Abrechnungsmonat ist der Kalendermonat. Die Abrechnung erfolgt monatlich nachträglich: JG Software übersendet dem Unternehmen zu Beginn des Folgemonats eine Rechnung in Textform an die bei der Einrichtung angegebene E-Mail-Adresse. Die Zahlung erfolgt durch Überweisung auf das in der Rechnung genannte Konto. Ein Lastschrifteinzug findet nicht statt. Das Unternehmen kann den aktuellen Stand und den bisherigen Höchststand des laufenden Monats jederzeit in der Flottenverwaltung einsehen.
Abweichende Konditionen für ein einzelnes Unternehmen, etwa ein individuelles Flottenangebot, können in einem gesonderten Vertrag (Einzelvertrag) in Textform vereinbart werden. Soweit der Einzelvertrag nichts anderes bestimmt, gelten diese AGB.
6a.3 Zahlungsziel. Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
6a.4 Verzug und Erinnerungen. Zahlt das Unternehmen nicht innerhalb der Frist nach Ziffer 6a.3, kommt es ohne weitere Mahnung in Verzug (§ 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB). JG Software erinnert gleichwohl:
- am 10. Tag nach Rechnungsdatum in Textform,
- am 12. Tag in Textform, verbunden mit der Ankündigung der Sperrung nach Ziffer 6a.5.
JG Software kann für die Dauer des Verzugs Zinsen in gesetzlicher Höhe verlangen (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie die gesetzliche Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
6a.5 Sperrung bei Zahlungsverzug — gestuft. Ist die Rechnung am 14. Tag nach Rechnungsdatum nicht ausgeglichen, ist JG Software berechtigt, den Zugang zu sperren. Die Sperrung erfolgt in zwei Stufen:
- a) Zunächst wird ausschließlich der Zugang des Flotten-Verwalters gesperrt. Die Konten der Fahrer bleiben unberührt.
- b) Frühestens fünf Tage danach werden auch die Fahrerkonten gesperrt. Diese zweite Stufe wird dem Unternehmen zuvor in Textform angekündigt.
Eine zum Zeitpunkt der Sperrung laufende Navigation wird nicht unterbrochen; sie läuft bis zum Ziel zu Ende. Anschließend erhält der Fahrer einen verständlichen Hinweis auf den Grund der Sperrung und den Ansprechpartner in seinem Unternehmen — keine technische Fehlermeldung und keine leere Anzeige.
Die Zahlungspflicht für den laufenden Abrechnungsmonat bleibt bestehen. Nach vollständigem Ausgleich werden die Konten unverzüglich wieder freigeschaltet; die Daten der Fahrer bleiben während der Sperrung erhalten.
Eine Sperrung nach dieser Ziffer und eine Kündigung nach Ziffer 6a.6 oder 6a.9 lassen bereits entstandene Zahlungsansprüche unberührt. Bereits gestellte Rechnungen bleiben in voller Höhe zur Zahlung fällig.
6a.6 Kündigung. Der Flottenzugang läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende eines Abrechnungsmonats gekündigt werden. Eine Mindestlaufzeit besteht nicht. Die Kündigung bedarf der Textform und ist an info@truckergo.de oder an die im Impressum genannte Anschrift zu richten.
6a.7 Wirksamwerden. Die Kündigung wird zum Ende des Abrechnungsmonats wirksam, für den die Frist nach Ziffer 6a.6 gewahrt ist. Mit Wirksamwerden entfallen die Premium-Funktionen der zugeordneten Konten. Die Konten selbst bleiben als kostenlose Nutzerkonten bestehen, sofern der jeweilige Fahrer nicht selbst die Löschung verlangt; § 11 gilt insoweit unverändert.
6a.8 Änderung der Kontenzahl. Das Unternehmen legt Fahrerkonten in der Flottenverwaltung selbst an und entfernt sie dort. Das Entfernen wirkt zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats: Bis dahin bleibt das Konto nutzbar und kann in der Flottenverwaltung wieder beibehalten werden; mit Beginn des Folgemonats wird es gesperrt und nach Ablauf von 30 Tagen gelöscht. Eine Änderung der Kontenzahl ist eine Angabe innerhalb des laufenden Vertrags und begründet keinen neuen Vertragsschluss; eine anteilige Erstattung für den laufenden Monat erfolgt nicht.
6a.9 Außerordentliche Kündigung. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt.
6a.10 Änderung der Preise. JG Software kann die Preise für den Flottenzugang mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Abrechnungsmonats ändern. Die Änderung wird dem Unternehmen spätestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform an die bei der Einrichtung angegebene E-Mail-Adresse mitgeteilt; die Mitteilung nennt den bisherigen und den neuen Preis sowie den Tag des Wirksamwerdens.
Das Unternehmen kann den Flottenzugang bis zum Tag des Wirksamwerdens der Preisänderung kündigen. Die Frist nach Ziffer 6a.6 gilt insoweit nicht; die Kündigung wird zum Tag vor dem Wirksamwerden der Änderung wirksam. Kündigt das Unternehmen nicht, gilt der neue Preis ab dem mitgeteilten Tag. Auf das Kündigungsrecht wird in der Mitteilung ausdrücklich hingewiesen.
6a.11 Kostenlose Testwoche. Unternehmen können den Flottenzugang einmalig sieben Tage kostenlos mit bis zu zehn Fahrerkonten testen. Die Testwoche begründet keine Zahlungspflicht und verlängert sich nicht von selbst; sie endet automatisch, danach sind Verwaltung und Fahrerkonten gesperrt. Kommt bis 30 Tage nach dem Ende kein Vertrag zustande, werden die Konten gelöscht; das Unternehmen wird sieben Tage vorher in Textform darauf hingewiesen. Wird ein Angebot angenommen, werden die Fahrerkonten übernommen; der Monat, in dem die Testwoche endet, wird ab dem Tag nach ihrem Ende anteilig nach Tagen berechnet. Die Testwoche steht jedem Unternehmen nur einmal zu; JG Software prüft das anhand von Firmenname, E-Mail-Domain und USt-IdNr. Auf Wunsch des Unternehmens kann JG Software die Testwoche im Einzelfall um jeweils eine Woche verlängern; ein Anspruch darauf besteht nicht. Die Fristen für Sperrung und Löschung beginnen dann mit dem verlängerten Ende.
§ 7 Widerrufsrecht
Das gesetzliche Widerrufsrecht steht nur Verbrauchern (§ 13 BGB) zu. Unternehmer (§ 14 BGB), etwa beim Flottenzugang nach § 6a, haben kein Widerrufsrecht. Da Premium-Abonnements über Apple bzw. Google abgerechnet werden, gelten deren jeweilige Widerrufs- und Rückerstattungsrichtlinien. Für Rückerstattungsanfragen wende dich direkt an Apple (reportaproblem.apple.com) oder Google Play.
Soweit JG Software direkt Vertragspartner eines Verbrauchers ist, besteht ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Nutzer ausdrücklich zugestimmt hat, dass die Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht durch seine Zustimmung verliert.
§ 8 Haftung
8.1 Unbeschränkte Haftung
JG Software haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Übernahme einer Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
8.2 Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet JG Software nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht — also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung du regelmäßig vertrauen darfst. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
8.3 Eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen.
8.4 Angaben ohne Gewähr
(1) Grundsatz. Die folgenden Angaben in TruckerGo sind Vorschläge und Hilfsmittel. Sie beruhen auf Daten externer Anbieter, amtlicher Stellen und anderer Fahrer, die ungenau, unvollständig oder veraltet sein können. JG Software sichert nicht zu, dass sie richtig, vollständig oder aktuell sind. Maßgeblich sind stets die Beschilderung vor Ort, die Verkehrsvorschriften und – wo erforderlich – behördliche Genehmigungen. Du bleibst für die sichere und vorschriftsmäßige Führung deines Fahrzeugs allein verantwortlich, auch für die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten.
(2) Route und Befahrbarkeit. Die berechnete Route ist ein Vorschlag, keine Zusicherung, dass die Strecke mit deinem Fahrzeug befahren werden darf oder kann. Höhen-, Breiten-, Längen-, Gewichts- und Achslastbeschränkungen sind in den Kartendaten nicht überall erfasst.
- Gefahrgut und Tunnel: Mit Gefahrgut berechnet die App eine Route nur mit dem Tunnelbeschränkungscode, den du aus dem Beförderungspapier auswählst. Für die richtige Angabe bist du verantwortlich. Ob ein Tunnel tatsächlich befahren werden darf, ergibt sich allein aus der Beschilderung und den ADR-Vorschriften.
- Standard-LKW: Hast du kein eigenes Fahrzeugprofil angelegt, rechnet die App mit den angezeigten Maßen eines Standard-Sattelzugs. Weichen die Maße deines Fahrzeugs ab, kann die Route für dich ungeeignet sein.
- Route mit verletzter Beschränkung: Findet der Kartendienst keine Route, die alle Beschränkungen deines Fahrzeugprofils einhält, liefert er eine Route, die einzelne Beschränkungen verletzt. Die App weist darauf deutlich hin. Eine solche Route darfst du nur nach eigener Prüfung der betroffenen Stellen befahren.
- Großraum- und Schwertransporte: Die App ersetzt keine genehmigte Fahrtstrecke. Es gilt allein die Strecke aus deiner Genehmigung.
(3) Belegung von Stellplätzen. Angaben zur Belegung sind Schätzungen oder Momentaufnahmen. Ein freier Platz ist nicht garantiert.
- Toll Collect: Ein Teil der Belegungsangaben stammt aus dem Stellplatz-Informationsdienst der Toll Collect GmbH (Quelle: Toll Collect GmbH / Stellplatz-Informationsdienst). Sie wird aus Mautdaten hochgerechnet und kann ungenau, unvollständig oder veraltet sein; sie ermöglicht keine verlässliche Vorhersage über tatsächlich freie Plätze.
- Meldungen anderer Fahrer: Sie werden von JG Software nicht geprüft und können falsch oder überholt sein.
(4) Warnungen und Verkehrslage. Warnungen zu Beschränkungen, Straßenwarnungen anderer Fahrer, Hinweise auf Fahrverbote (z. B. Sonn- und Feiertags- oder Ferienfahrverbote), Baustellen, Sperrungen und Stau sind unvollständig und können verspätet oder gar nicht erscheinen. Fehlt eine Warnung, heißt das nicht, dass die Strecke frei oder zulässig ist.
(5) Stellplatzinformationen. Lage, Ausstattung, Kapazität, Öffnungszeiten, Kosten und Bewertungen von Stellplätzen stammen aus offenen Datenquellen, amtlichen Quellen und von Fahrern. Das gilt auch für Angaben zur Eignung für Schwertransporte, gleich ob sie aus amtlichen Quellen oder aus Stimmen von Fahrern stammen. Ob ein Stellplatz geöffnet ist und für dein Fahrzeug geeignet ist, musst du vor Ort prüfen.
(6) Ankunftszeit. Die angezeigte Ankunftszeit ist eine Schätzung. Pausen, Lenk- und Ruhezeiten, Verkehr und Wartezeiten sind darin nicht oder nur teilweise berücksichtigt.
(7) Kraftstoffpreise. Kraftstoffpreise stammen aus den Meldungen staatlicher Stellen und der Tankstellen (z. B. Markttransparenzstelle für Kraftstoffe). Sie können sich jederzeit ändern und von dem Preis an der Säule abweichen. Maßgeblich ist der Preis an der Tankstelle.
(8) Haftung. Für Schäden, die darauf beruhen, dass eine der in den Absätzen 2 bis 7 genannten Angaben unrichtig, unvollständig oder nicht aktuell ist, haftet JG Software nach Maßgabe von § 8.1 und § 8.2. Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, aus einer Garantie und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 9 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Einzelheiten zu Art, Umfang, Zweck und Rechtsgrundlage der Verarbeitung sowie zu den Rechten der betroffenen Personen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.
Soweit eine Verarbeitung auf einer Einwilligung beruht, wird diese gesondert und ausdrücklich eingeholt; sie ist jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufbar. Eine Einwilligung wird nicht über die Zustimmung zu diesen AGB erklärt. Werbung per E-Mail erhält der Nutzer nur, wenn er dazu eingewilligt hat; wichtige Service-Mitteilungen (etwa zur Sicherheit, zum Konto, zu Störungen und zu Änderungen dieser AGB oder der Datenschutzerklärung) erhält er unabhängig davon.
§ 10 Verfügbarkeit und Wartung
JG Software bemüht sich um eine möglichst hohe Verfügbarkeit der App, kann jedoch keine 100%ige Verfügbarkeit garantieren. Wartungsarbeiten werden, sofern möglich, außerhalb der Hauptnutzungszeiten durchgeführt und im Voraus angekündigt. Ausfälle durch höhere Gewalt, Drittdienstleister oder technische Probleme begründen keinen Anspruch auf Entschädigung.
§ 11 Laufzeit und Kündigung des Nutzerkontos
Das kostenlose Nutzerkonto kann jederzeit ohne Frist vom Nutzer in der App (Konto → „Konto löschen“) oder durch Kontaktaufnahme unter datenschutz@truckergo.de gelöscht werden. Premium-Abonnements müssen separat über den App Store bzw. Google Play gekündigt werden.
JG Software behält sich das Recht vor, Konten bei schwerwiegenden Verstößen gegen diese AGB ohne Vorankündigung zu sperren oder dauerhaft zu löschen.
§ 12 Änderung der AGB
JG Software kann diese AGB ändern, insbesondere bei Änderungen der Rechtslage, der Rechtsprechung oder des Leistungsumfangs.
Wesentliche Änderungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Nutzers. Die Zustimmung wird in der App eingeholt: Der Nutzer wird über die Änderung und ihren wesentlichen Inhalt informiert, erhält Zugang zur vollständigen neuen Fassung und stimmt aktiv zu. Der Zeitpunkt der Zustimmung wird gespeichert. Eine Zustimmung durch bloßes Schweigen oder durch Weiternutzung erfolgt nicht.
Die neue Fassung gilt, sobald die App die Zustimmung verlangt. Stimmt der Nutzer nicht zu, endet das Nutzungsverhältnis zu diesem Zeitpunkt. Ein laufendes Premium-Abonnement kündigt der Nutzer selbst im App Store bzw. bei Google Play, damit es sich nicht verlängert. Den bereits bezahlten Zeitraum, den er danach nicht mehr nutzen kann, erstattet JG Software auf Anfrage an info@truckergo.de anteilig nach Tagen; bei Käufen über Google Play kann die Erstattung über Google erfolgen. Der Nutzer kann sein Konto jederzeit selbst löschen.
Unwesentliche Änderungen — etwa redaktionelle Berichtigungen oder die Anpassung der Leistungsbeschreibung an einen bereits veränderten Funktionsumfang — werden ohne gesonderte Zustimmung wirksam. Sie werden im Fassungsarchiv nachvollziehbar dokumentiert.
§ 13 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts. Für Verbraucher gilt ergänzend das Recht des EU-Mitgliedstaats, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, soweit dieses zwingende Verbraucherschutzvorschriften enthält.
Gerichtsstand für Kaufleute und Nutzer ohne allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland ist der Sitz von JG Software.
§ 14 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Diese AGB werden in deutscher Sprache geschlossen. Die AGB gibt es auf Deutsch und Englisch. Verbindlich ist die deutsche Fassung.
Fragen zu diesen AGB: info@truckergo.de